3-G-Regel greift nun auch in Außen- und Innenbereichen

Liebe Tennisfreundinnen und Tennisfreunde,

wie zu befürchten war, entwickeln sich die Inzidenzzahlen in Bezug auf die Corona-Pandemie wieder nach oben.
Da die Inzidenz in der Stadt Kassel inzwischen bei über 150 liegt, greift automatisch die nächste Stufe des Präventions- und Eskalationskonzepts zur Eindämmung der weiteren Ausbreitung von SARS-Cov-19 in Hessen.
Die Allgemeinverfügung der Stadt Kassel gilt ab morgen.

Dies bedeutet, dass ab dem 6.9. das Betreten unserer gesamten Clubanlage (Innen- und Außenbereich!) ausschließlich Personen gestattet ist, die nachweislich 

– geimpft

– genesen oder

– getestet (offizieller Test eines Testzentrums)

sind.   Bei Kindern/Jugendlichen reicht der Nachweis im Testheft, welches im Schulbetrieb geführt wird.
Kinder unter 6 Jahren benötigen keinen Nachweis.
Dies schließt selbstverständlich das Clubhaus (Duschen/Toiletten) sowie die Gaststätte (incl. Terrasse) ein.
Wir bitten unsere Mitglieder und die Gäste der Gastronomie, dem Team des „Herkulesblick“ unaufgefordert den Nachweis eines der 3Gs vorzuzeigen und bitte konsequent per Luca-App bzw. Kontaktformular einchecken.
Das erleichtert unserem Gastronom die Arbeit, denn auch er muss laut Verordnung noch einmal konsequent nachkontrollieren!
  Kontrollberechtigt und verantwortlich sind Vorstands- und Beiratsmitglieder, Mannschaftsführer/-innen (an Spieltagen) und die Trainer/-innen des TCBW. Letztere sind dazu verpflichtet, die Bescheinigungen ihrer Schüler vor Trainingsbeginn zu kontrollieren. Das Hausrecht wird auf letztgenannten Personenkreis in der Form übertragen, dass Personen, die keinen entsprechenden Nachweis mit sich führen bzw. nicht vorzeigen können/wollen, von der Anlage zu verweisen.   Kassel, 5.9.2021 Der Vorstand