Saisoneröffnung unter Coronabedingungen

Ab Samstag, den 24.4. ist es möglich, auf der Anlage Tennis zu spielen!
Bitte schont die Plätze, spielt zurückhaltend und möglichst mit alten Schuhen, die kein (Hallenschuhe) oder wenig Profil haben. Tretet kleine Beschädigungen sofort zu und vergesst nicht die Platzpflege am Ende des Spiels.

Leider müssen wir die folgenden wichtigen Ergänzungen machen:


Tennis bei einer Inzidenz über 100
Auswirkungen des neuen Bundesinfektionsschutzgesetztes

Mit der Zustimmung des Bundesrates und des Bundespräsidenten tritt am kommenden Samstag, den 24. April, das neue Bundesinfektionsschutzgesetz in Kraft. Demnach gelten ab einer Inzidenz von über 100 in einem Landeskreis nicht nur verschärfte allgemeine Kontaktbeschränkungen, sondern auch neue Regelungen für den Sport.

„Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die durch das Robert Koch-Institut veröffentlichte Anzahl der Neuinfektionen mit dem Corona-virus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (Sieben-Tage-Inzidenz) den Schwellenwert von 100, so gelten dort ab dem übernächsten Tag die folgenden Maßnahmen.“

Das heißt: Liegt der Wert am Dienstag, Mittwoch und Donnerstag über 100, gilt die Notbremse ab Samstag. Genau dies ist in Kassel ab Samstag, den 24.4. der Fall.

Was bedeutet das nun für den Tennisbetrieb (Freizeit und Training):

  • Personen ab 14 Jahre dürfen nur noch alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand Sport treiben. Das bedeutet, dass ein Einzel mit zwei Personen aus zwei Haushalten möglich ist. Ein Doppel ist jedoch grundsätzlich verboten, es sei denn, es wird innerhalb einer Familie gespielt (ein Hausstand)!
  • Training: Für das Training von Personen ab 14 Jahre bedeutet das, dass nur noch Einzeltraining (max. 2 Spieler oder 1 Trainer + 1 Spieler) erlaubt ist!
  • Über die oben genannte Regelung hinaus dürfen Kinder bis einschließlich 13 Jahre kontaktlosen Sport im Freien in Gruppen von höchstens fünf Kindern ausüben. Die Gruppe darf von maximal einer Trainerin bzw. einem Trainer betreut werden!

Was gilt noch?

  • Es muss gewährleistet sein, dass sich die Sport treibenden Personen (Tennisspieler*innen)  in verschiedenen, mindestens drei (!!) Meter voneinander entfernten Bereichen aufhalten und keine Durchmischung der einzelnen Gruppen erfolgt. Das gilt auch für das Training.
  • Es ist auch beim Betreten und Verlassen auf den Abstand zwischen den Personen (-gruppen) zu achten. Voraussetzung hierfür ist, dass sich die unterschiedlichen Personengruppen keine Umkleiden und Sanitäreinrichtungen teilen und sich auch ansonsten nicht begegnen, sodass die Abstandsregeln in jedem Falle eingehalten werden.
  • Vereins- und Versammlungsräume müssen somit grundsätzlich geschlossen bleiben.
  • Clubgaststätten dürfen nur zum Außer-Haus-Geschäft (Abholung & Lieferung) öffnen. Die gekauften Waren dürfen zurzeit nur in einem Abstand von mindestens 50m von der Verkaufsstelle verzehrt werden. Damit dürfen auf der Clubterrasse keine Speisen oder Getränke konsumiert werden.

ACHTUNG: Sollte die Inzidenz wieder unter 100 sinken, werden neue Regelungen gelten, über die wir dann rechtzeitig per Newsletter informieren.